Bislang durfte der Lohn in der Pflege bis zum 15. des Folgemonats ausbezahlt werden. Seit Mai 2021 muss das spätestens bis zum Ende des laufenden (!) Monats geschehen sein. Die Details dazu stehen in § 3 der 4. Pflegearbeitsbedingungenverordnung.
Pflege
Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit: Einkommen der Eheleute darf nicht doppelt herangezogen werden
Arbeitsaufgabe zur Pflege eines nahen Angehörigen: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Eine Frau hatte ihr Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet. Hintergrund: Sie wollte zu ihrer 950 km entfernt wohnenden Mutter ziehen, um diese pflegerisch zu versorgen. Die Bundesagentur für Arbeit hat ihr dafür eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld aufgebrummt. Denn sie habe durch den Aufhebungsvertrag an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt. Das Sozialgericht Karlsruhe gab der Arbeitsagentur recht. Mehr lesen
Ist die Pflege der Mutter „sozialwidriges Verhalten“?
Eine 38-jähige Frau kümmert sich um die schwerbehinderte und pflegebedürftige Mutter. Dennoch nimmt sie eine Vollzeitstelle auf und versucht, beides unter einen Hut zu bringen. Als die Mutter jedoch stürzt, erhöht sich der Pflegebedarf. Die Frau muss deswegen ihren Job kündigen und beantragt „Hartz IV“. Nach Ansicht des Jobcenters handelt es sich dabei um „sozialwidriges Verhalten“. Das Landessozialgericht musste deswegen über eine Rückforderung in Höhe von ca. 7100 Euro entscheiden.
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