Bislang durfte der Lohn in der Pflege bis zum 15. des Folgemonats ausbezahlt werden. Seit Mai 2021 muss das spätestens bis zum Ende des laufenden (!) Monats geschehen sein. Die Details dazu stehen in § 3 der 4. Pflegearbeitsbedingungenverordnung.
Rechtssicherheit rund um das Pflegerecht
Bislang durfte der Lohn in der Pflege bis zum 15. des Folgemonats ausbezahlt werden. Seit Mai 2021 muss das spätestens bis zum Ende des laufenden (!) Monats geschehen sein. Die Details dazu stehen in § 3 der 4. Pflegearbeitsbedingungenverordnung.