Das Pflegestärkungsgesetz II bringt einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die Pflegestufen werden durch Pflegegrade abgelöst. Die Vorbereitung für die Umstellung sind schon voll im Gang. Ab Januar 2017 werden dann alle Pflegebedürftigen entsprechend der vorliegenden Pflegestufen in die entsprechenden Pflegegrade übergeleitet. Und zwar ohne erneute Begutachtung. Außerdem werden bereits ab dem 1. Juli dieses Jahres keine Wiederholungsbegutachtungen bei bereits begutachteten Pflegebedürftigen mehr durchgeführt. Der Gesetzgeber hat dies so vorgesehen, weil er für die zweite Jahreshälfte mit einem erhöhten Aufkommen an Erstanträgen auf eine Pflegeeinstufung (noch nach dem alten System) rechnet.
Pflegebedürftigkeitsbegriff
Neuer Rahmenvertrag in Hamburg soll mehr Pflegekräfte für Einrichtungen bringen!
Die Träger von Pflegeeinrichtungen, zusammengeschlossen in der Hamburgischen Pflegegesellschaft e.V. (HPG), die Pflegekassen und die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz haben einen neuen Rahmenvertrag und neue Personalrichtwerte für die Hamburger Pflegeheime vereinbart. Ab dem 1. Januar 2017 werden damit in der Hansestadt etwa 540 Pflegekräfte mehr für die Pflegebedürftigen da sein. Damit soll erreicht werden, dass die mit der Pflegereform ab 2017 kommenden höheren Leistungen der Pflegekassen sich auch in einer besseren Personalsituation niederschlagen. Damit ist Hamburg Vorreiter und hat als erstes Bundesland einen entsprechenden Rahmenvertrag auf den Weg gebracht.
Pflegestärkungsgesetz III: Referentenentwurf liegt vor
Kaum wurde das Pflegestärkungsgesetz II verabschiedet, so liegt auch schon Nummer drei auf dem Tisch. Dieser Tage wurde der Referentenentwurf (pdf, 617 KB) für das Pflegestärkungsgesetz III veröffentlicht. Zentral darin ist die Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege. Interessant: Die Kommunen sollen zukünftig die Pflegeberatung übernehmen. Außerdem sollen auch die Sozialhilfe (SGB XII) und die Entschädigungsstellen nach dem Bundesversorgungsgesetz mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff arbeiten. Auch die Abgrenzung von Leistungen der Pflegeversicherung/Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe spielt eine Rolle. Schließlich soll die Buchführungsverordnung geändert werden.
Letzte Vorbereitungsphase für neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff: Beirat nimmt Arbeit auf
Mittwoch vergangener Woche hat sich in Berlin der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe konstituiert. Der Beirat berät das Bundesministerium für Gesundheit in der letzten Vorbereitungsphase vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs am 1. Januar 2017. Mehr lesen