Zur Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen soll in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Als wichtige Vorarbeit dafür wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. Erste Ergebnisse der Erprobungsstudien wurden heute im Rahmen der dritten Sitzung des Begleitgremiums vorgestellt. „Jetzt geht es darum, Tempo zu machen, damit die verbesserte Unterstützung den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auch zügig zugute kommt“, so Bundesgesundheitsminister Gröhe. In einem Interview gegenüber der „Saarbrücker Zeitung“ vom heutigen Tag wird der Minister noch konkreter: „Die Ergebnisse der Erprobung fließen jetzt in einen Gesetzentwurf ein, den ich noch im Sommer vorlegen will. Ein Inkrafttreten ist für 2016 geplant. Für die Umstellung auf die neue Pflegeeinstufung wird man in der Praxis ein Jahr benötigen, sodass eine flächendeckende Anwendung im Jahr 2017 erfolgen kann.“
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Pflegebedürftigkeitsbegriff
Kommt neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff jetzt doch früher?
Der Saarländische Sozialminister Andreas Storm in einer Pressemitteilung vom heutigen Tag: „Mit der klaren Zusage, dass das Gesetzgebungsverfahren für die zweite Stufe der Pflegereform bereits bis Ende 2015 abgeschlossen sein wird, herrscht nunmehr Klarheit. Ab Januar 2016 kann dann direkt stufenweise auf das neue System umgestellt werden“. Bisher war die Umsetzung erst ab 2017 ins Auge gefasst worden.