Der Deutsche Bundestag hat heute das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Zukünftig sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen intensiver beraten und besser vor Pflegebetrug geschützt werden. Einen Überblick über die wichtigsten Regelungen gibt das Bundesgesundheitsministerium.
Pflegeberatung
Kabinett beschließt Entwurf des Dritten Pflegestärkungsgesetzes
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Die Regelungen des PSG III sollen ganz überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das Gesetz will die Pflegeberatung in den Kommunen verbessern („Beratung aus einer Hand“) und die Kontrolle von Pflegediensten verschärfen. Mehr lesen
Pflegestärkungsgesetz III: Referentenentwurf liegt vor
Kaum wurde das Pflegestärkungsgesetz II verabschiedet, so liegt auch schon Nummer drei auf dem Tisch. Dieser Tage wurde der Referentenentwurf (pdf, 617 KB) für das Pflegestärkungsgesetz III veröffentlicht. Zentral darin ist die Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege. Interessant: Die Kommunen sollen zukünftig die Pflegeberatung übernehmen. Außerdem sollen auch die Sozialhilfe (SGB XII) und die Entschädigungsstellen nach dem Bundesversorgungsgesetz mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff arbeiten. Auch die Abgrenzung von Leistungen der Pflegeversicherung/Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe spielt eine Rolle. Schließlich soll die Buchführungsverordnung geändert werden.
Anspruch auf Pflegeberatung weitgehend unbekannt!
Pflegebedürftige, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen oder beantragen, haben seit 2009 einen Rechtsanspruch auf individuelle, unabhängige und kostenlose Beratung. Allerdings ist dieser Anspruch knapp 60 Prozent der Deutschen unbekannt, wie eine repräsentative Bevölkerungsbefragung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) zeigt. Nur 25 Prozent der Befragten gaben an, eine auf das Thema Pflege spezialisierte wohnortnahe Beratungsstelle zu kennen – nur acht Prozent kannten einen konkreten Pflegestützpunkt. Dabei wurden diese eigens dafür eingerichtet, eine wohnortnahe Beratung zu gewährleisten. Insgesamt weiß lediglich jeder fünfte Befragte, wie er bei einem familiären Pflegefall überhaupt vorgehen müsste.