Die ziemlich umstrittene Ausbildungs- und Prüfungsverordnung hat die erste Hürde genommen: Das Bundeskabinett hat die Verordnung gestern verabschiedet. Nun müssen noch Bundestag und Bundesrat der Verordnung zustimmen. Die neue Verordnung setzt die Vorgaben des Pflegeberufegesetzes um. Sie regelt beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Mindestanforderungen, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Auszubildende nehmen gemeinsam an mindestens 2.100 Stunden Unterricht und 2.500 Stunden Praxis teil. Nach zwei Jahren generalistischer Ausbildung können sie sich in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege spezialisieren. Auch für die neue hochschulische Pflegeausbildung enthält die Verordnung Regelungen. Die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne wird zukünftig eine Kommission entwickeln. Start der neuen Pflegeausbildung ist Anfang 2020.
Pflegeberufegesetz
DBfK startet Inforeihe zum Pflegeberufegesetz
Lange hat das Pflegeberufegesetz (PflBG) in der vergangenen Legislaturperiode gebraucht, bis es – als Kompromiss, der noch viele Fragen offen lässt – in diesem Sommer vom Bundestag verabschiedet wurde. Wichtige Verordnungen für eine Umsetzung stehen allerdings aus, so zum Beispiel zur Finanzierung sowie zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) gibt nun eine Inforeihe heraus, die das Gesetz erläutern, Wege zur Umsetzung aufzeigen sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Ausbildungsträgern und Schulen darstellen wird. Der erste Teil ist nun erschienen (pdf, 0,4 MB).
Das neue Pflegeberufegesetz: Was steht genau drin?
Wie hier gemeldet, hat der Bundesrat vergangene Woche das neue Pflegeberufegesetz verabschiedet. Damit kommt die generalistische Ausbildung. Was aber heißt das konkret? Und was steht noch im neuen Gesetz drin? Hier gibt es den Überblick. Mehr lesen
Pflegeausbildung: Schulgeld endlich abgeschafft!
Seit mehr als zwei Jahrzehnten wurde diskutiert, heute das Ergebnis: Der Bundestag hat das Pflegeberufereformgesetz verabschiedet. Damit hat er auch das in einigen Bundesländern noch anfallende Schulgeld abgeschafft. Außerdem erhalten nun alle Auszubildenden zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung – mit der Möglichkeit einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung zu wählen. Am Ende steht der Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können für das dritte Ausbildungsjahr statt des generalistischen Berufsabschlusses einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege erwerben. Die Pflegehelferausbildung kann auf die Ausbildung zur Pflegefachkraft angerechnet werden. Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird es das Pflegestudium geben. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen.