Der Bundesrat hat gestern der Reform der Pflegeberufe zugestimmt und damit das letzte große Änderungsvorhaben im Gesundheitsbereich dieser Wahlperiode abgeschlossen. Die Neuregelung kann damit am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Das umstrittene Konzept schafft den Einzelabschluss in der Krankenpflege ab. Stattdessen gibt es für die Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege eine gemeinsame zweijährige generalistischen Ausbildung. Im Anschluss daran entscheiden die Auszubildenden, ob sie ihren Schwerpunkt in der Gesundheits-, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege setzen möchten. Außerdem wird das in einigen Bundesländern noch erhobene Schulgeld abgeschafft und eine Pflegeausbildung an Hochschulen neu eingeführt.