Von gemeinnützigen Trägern von Altenpflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen dürfen für wiederkehrende behördliche Überwachungsmaßnahmen nach § 9 des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes keine Kosten erhoben werden. Das hat das Oberveraltungsgericht Bautzen entschieden (Urteile vom 8.11.2017, Az. 5 A 162/15 u.a.). Die Pflicht zur Kostentragung sei unter Berücksichtigung der sich aus Artikel 110 der Sächsischen Verfassung abzuleitenden Wertentscheidung unbillig. Auf gut Deutsch: ungerecht.
Pflegeeinrichtung
Streit im Heim? Neue Broschüre hilft bei außergerichtlicher Schlichtung!
Wenn es bei einer vertraglichen Meinungsverschiedenheit in einer Pflegeeinrichtung keine einvernehmliche Lösung gibt, dann können Pflegeheimbewohner vor Gericht ziehen. Das dauert womöglich aber lange und kostet Geld. Besser ist mitunter eine außergerichtliche Schlichtung. Über diese informiert eine neue Broschüre, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) in Zusammenarbeit mit der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) herausgegeben wird. Das 26-seitige Heft kann kostenlos bestellt werden bei BAGSO e.V., Thomas-Mann-Str. 2-4, 53111 Bonn, bestellungen@bagso.de, www.bagso.de.
Urteil aus NRW: Platzobergrenze für Pflegeeinrichtungen ist rechtens
Die vom Land Nordrhein-Westfalen vorgegebene Platzobergrenze (max. 80 Plätze) für stationäre Pflegeeinrichtungen hat das Verwaltungsgericht Aachen bestätigt (Az. 2 K 596/15). § 20 Absatz 2 des nordrhein-westfälischen Wohn- und Teilhabegesetzes sei verfassungsgemäß und verhältnismäßig. So rechtfertige es die pflegepolitische Entscheidung des Gesetzgebers, alte Menschen in dezentralen, überschaubaren Einrichtungen unterzubringen, in die Freiheit der Berufsausübung einzugreifen. Mit der Begrenzung auf 80 Plätze liege auch keine Verletzung des Eigentumsrechts vor, da das Gebäude eine soziale Funktion erfülle. Damit unterlag ein Investor, der auf dem Klageweg die Genehmigung für den Neubau eines Pflegeheims mit 124 Plätzen durchzusetzen wollte. Der Kläger könnte Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.
Zweites Pflegestärkungsgesetz: Überleitung in neues System darf nicht zu Leistungskürzungen führen
Ab Anfang nächsten Jahres kommt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Mit im Schlepptau soll es zukünftig in stationären Pflegeeinrichtungen unabhängig vom Pflegegrad einen einheitlichen Eigenanteil (EEE) geben. Pflegebedürftige müssen also auch bei höherer Pflegestufe immer nur einen gleichbleibenden Eigenanteil zahlen. Bei der Überleitung vom alten auf das neue System kann es nun aber passieren, dass sich ein negativer EEE errechnet. Das Bundesgesundheitsministerium hat nunmehr in einer Handreichung (pdf, 210 KB) empfohlen, dass die Kassen Leistungskürzungen möglichst vermeiden und den Differenzbetrag zur Finanzierung von Unterkunft und Verpflegung heranziehen sollen.