Wie aerzteblatt.de unter Berufung auf verschiedene Medien berichtet, beträgt die Erfolgsquote bei Widersprüchen gegen die Pflegegradeinstufung rund fünfzig Prozent. Jedoch legen nur knapp sieben Prozent der Versicherten einen Widerspruch ein. Die Zahlen für 2017 ergeben außerdem, dass die Gutachter in knapp 29 Prozent der Fälle einen anderen Pflegegrad empfehlen. Weitere knapp 24 Prozent erhielten eine neue Pflegegradempfehlung, weil sich der Hilfebedarf verändert hat.
Pflegegrad
Hilfe bei der Beantragung eines Pflegegrads: Neuer Selbsteinschätzungsbogen
Für die Vorbereitung auf diese Pflegebegutachtung können Menschen mit Demenz bzw. ihre Angehörigen jetzt den neuen Selbsteinschätzungsbogen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (pdf, 0,6 MB) nutzen. Dieser hilft dabei, sich einen Überblick zu verschaffen, in welchen Bereichen die betroffene Person noch selbstständig ist und wo Hilfebedarf im Sinne der Pflegeversicherung besteht. Der Selbsteinschätzungsbogen berücksichtigt im Unterschied zu ähnlichen Bögen die Bereiche vorrangig, in denen Menschen mit Demenz typischerweise einen Unterstützungsbedarf haben.
Ein Jahr neue Pflegebegutachtung: Zwischenbilanz
Seit einem Jahr sind der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das damit verbundene neue Verfahren zur Einstufung von pflegebedürftigen Menschen in Pflegegrade durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) umgesetzt. „Mit der neuen Begutachtung konnten im Vergleich zu 2016 rund 304.000 Versicherte neu anerkannt werden. Mehr Menschen haben nun früher und insgesamt einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Auf der anderen Seite bleiben ca. 30 Prozent der Begutachteten bei den Pflegegraden 0 und 1 hängen. Mehr lesen
Begutachtung: 30 Prozent bekommen Pflegegrad 1
Von Januar bis Oktober 2017 haben die MDK-Gutachter über 1,27 Millionen Versicherte nach dem neuen Verfahren auf einen Pflegegrad hin begutachtet. Bei 1.098.839 Versicherten empfahlen die Gutachter einen der fünf Pflegegrade. Das sind 87,7 Prozent, 13,3 Prozent wurden als nicht pflegebedürftig eingestuft. Betrachtet man allein die Pflegegrade 1 bis 5, dann wurde bei 30 Prozent der Pflegebedürftigen Pflegegrad 1 vergeben.
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
30 % | 43 % | 19 % | 6 % | 2 % |