Wenn ältere Menschen gegen ihren Willen in ein Pflegeheim abgeschoben werden, so bleibt das häufig ohne Konsequenzen. Das Amtsgericht München hat nun jedoch den Sohn und die Schwiegertochter einer demenziell erkrankten Frau zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt (22. Juli 2021, Az. 820 Ls 275 Js 118454/20). Diese hatten die ältere Dame in ein Pflegeheim nach Tschechien abgeschoben. Die 92-Jährige war dort in einen extrem schlechten Zustand geraten: Verwahrlosung, Dekubitus und Hämatome. Sie musste von einer Verfahrenspflegerin und einer Betreuerin in einer Hauruckaktion befreit und nach Deutschland zurückgeholt werden. Sieben Monate hatte das Leiden der pflegebedürftigen Frau gedauert. Die Details ergeben sich aus der Pressemitteilung des Amtsgerichts.
Pflegeheim
Urteil zu Fenstersturz: Pflegeheim muss Bewohner auch vor unwahrscheinlichen Gefahren schützen
Ein Heimträger muss Bewohner auch dann vor Gefahren schützen, wenn deren Verwirklichung nicht sehr wahrscheinlich ist, dies aber zu besonders schweren Folgen führen kann. Das hat der Bundesgerichtshof 14. am Januar 2021 entschieden (Az. III ZR 168/19). Es ging um einen schwer demenziell erkrankten Bewohner mit psychisch-motorischer Unruhe, unkontrollierten Lauftendenzen und hoher Mobilität. Der Mann war im Obergeschoss eines Pflegeheims untergebracht. Das Zimmer verfügte über zwei große Dachfenster. Aus einem der Fenster war der Bewohner ausgestiegen, 60 cm in die Tiefe gefallen und später an den erlittenen Verletzungen verstorben. Nun muss die zweite Instanz die Umstände erneut aufklären. Insbesondere sei zu berücksichtigen, so der BGH, dass die Fenster leicht zu öffnen und nicht gesichert gewesen seien. Auch seien sie über den davor befindlichen Heizkörper und das Fensterbrett gleichsam treppenartig erreichbar gewesen. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs.
Verwaltung des Taschengelds: Pflegeheim darf nicht auf Betreuer verweisen
Heimliche Aufnahmen von „Team Wallraff“ im Pflegeheim
Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass die Veröffentlichung von heimlichen Videoaufnahmen in einem Pflegeheim teilweise zulässig ist. Die Aufnahmen wurden im Rahmen der Sendereihe „Team Wallraff“ aufgenommen und bei einem Privatsender ausgestrahlt. In dem einen Fall ging es um das heimliche Untermischen von Medikamenten. In einem anderen soll eine Pflegekraft untätig geblieben sein, nachdem ein Bewohner einen Aufenthaltsraum verunreinigt hatte. Mehr lesen