Pflegepersonal-Stärkungsgesetz löst Prozesslawine aus!

RA Thorsten Siefarth - LogoAus ganz Deutschland kommen erschreckende Berichte. So sind beim Sozialgericht Frankfurt innerhalb der vergangenen Woche rund 1.800 neue Klagen eingegangen. Dies entspricht dem durchschnittlichen Klageaufkommen von fünf Monaten im Jahr 2018. Bei den bayerischen Sozialgerichten wurden vergangene Woche 14.000 neue Klagen eingereicht. Erwartet wurden für 2018 insgesamt nur 40.000 Verfahren. Rheinland-Pfalz meldet gar 15.000 neue Klagen. Hintergrund ist das soeben verabschiedete Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. Dieses sieht verkürzte Verjährungsfristen für Rückforderungen der Krankenkassen gegenüber den Krankenhäusern vor.  Die Gerichte stöhnen unter der Last. Alleine für die Registratur der Klagen müssen Sonderschichten eingesetzt werden. Völlig offen ist, wie die Richterinnen und Richter die Prozesslawine stemmen sollen.

Update (16.12.2018): In Bayern scheint es laut Pressemitteilung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom 14.12.2018 eine vergleichsweise Einigung zwischen AOK und Bayerischer Krankenhausgesellschaft zu geben.

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Das steckt drin!

RA Thorsten Siefarth - LogoAlle Medien berichten über den Coup von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): Das Bundeskabinett hatte gestern den Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) verabschiedet. Dieses soll unter anderem das „Sofortprogramm Pflege“ umsetzen. Danach können ab Januar 2019 in stationären Pflegeeinrichtungen 13.000 Pflegekräfte neu eingestellt werden. Wo diese herkommen sollen erscheint derweil fraglich. Ebenso, warum die ambulante Pflege völlig außen vor ist. Fraglich ist aber auch, was das Gesetzespaket außer den versprochenen neuen Stellen noch bringen soll. In der Berichterstattung liest man dazu wenig. Immerhin klärt das Bundesgesundheitsministerium in einer Pressemitteilung über die wesentlichen Regelungen auf. Ich gebe diese nachfolgend im Wortlaut wieder: Mehr lesen