Je nach Bundesland ist das Verhältnis zwischen Pflegebedürftigen und Ausstattung mit Pflegefachkräften (Fachkraftquote) recht unterschiedlich. Verdi hat dazu ein Gutachten (pdf, 965 kB) der Professoren Stefan Greß und Klaus Stegmüller vom Fachbereich Pflege und Gesundheit der Hochschule Fulda in Auftrag gegeben und nun vorgelegt. Darin geht es um die Wirkung von gesetzlicher Personalbemessung in der stationären Altenpflege. Die Wissenschaftler schlagen vor, den im Pflegestärkungsgesetz I eingerichteten Pflegevorsorgefonds in einem Pflegepersonalfonds umzuwidmen. Dieser soll das Personal finanzieren, das seit dem 1. Januar 2016 neu eingestellt ist und in der direkten Pflege eingesetzt wird. Interessant dazu ist auch ein aktueller Artikel auf der Webseite der Bundesinteressenvertretung für alte pflegebetroffene Menschen (BIVA): Personalbemessung und Fachkräftemangel im Pflegeheim.
Pflegestärkungsgesetz I
Gesundheitsausschuss billigt Pflegestärkungsgesetz II
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat das zweite Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung gebilligt. Der Gesetzentwurf soll am Freitag im Parlament verabschiedet werden. Die wesentlichen Neuregelungen werden mit Jahresbeginn 2017 wirksam. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfes steht der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, mit dem festgelegt wird, wer bei bestimmten Einschränkungen welche Leistungen in Anspruch nehmen kann. Künftig soll die Pflegebedürftigkeit genauer ermittelt und behandelt werden können, unabhängig davon, ob Pflegebedürftige körperliche Einschränkungen haben oder unter Demenz leiden. Dazu werden die bisher drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden ausgebaut.
Verbraucherinformation zu den Leistungen der Pflegeversicherung
Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat mit seinen Mitgliedsorganisationen eine Verbraucherinformation zu Leistungen der Pflegeversicherung herausgebracht. Darauf weist der Informationsservice der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hin. Mit der Informationsbroschüre soll den Versicherten und deren Angehörigen ihre Ansprüche verständlich erklärt werden. Dazu wurden zwei Versionen erarbeitet, in normaler (pdf) und in besonders leicht verständlicher einfacher Sprache (pdf). Studien belegen immer wieder, dass die Kenntnisse der Pflegebedürftigen und Angehörigen im Hinblick auf diese Leistungsansprüche höchst unzureichend sind. Hier geht den Pflegebedürftigen nicht nur eine beträchtliche Summe Geldes verloren, sondern es werden auch Leistungen nicht in Anspruch genommen, die eine Pflege zu Hause im vertrauten Wohnumfeld erleichtern würden und somit eine dauerhafte stationäre Unterbringung verzögern bzw. ganz überflüssig machen könnten.
Pflegestärkungsgesetz I: Neue Informationsangebote über Leistungsverbesserungen!
Mit dem Pflegestärkungsgesetz I sind zu Beginn des Jahres 2015 die gesetzlichen Leistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige verbessert worden. Dazu stellt das Bundesministerium für Gesundheit ab sofort weitere Informationsangebote zur Verfügung. Mehr lesen