Der Deutsche Bundestag hat gestern in zweiter und dritter Lesung das erste Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Es sieht Leistungsverbesserungen vor, die zum 1. Januar 2015 wirksam werden. Die Leistungen in der ambulanten Pflege steigen um rund 1,4 Mrd. Euro, für die stationäre Pflege sind Verbesserungen im Umfang von rund 1 Mrd. Euro vorgesehen. Der Bundesrat muss sich noch abschließend mit dem Gesetz befassen. Mehr lesen
Pflegestärkungsgesetz
Gesundheitsausschuss billigt Pflegereform
Gegen die Stimmen der Opposition hat der Gesundheitsausschuss das sogenannte erste Pflegestärkungsgesetz mehrheitlich gebilligt. In der Schlussberatung am Mittwoch wurden noch mehrere Änderungsanträge der Regierungsfraktionen von Union und SPD angenommen, so zur ausgeweiteten Förderung von Wohngruppen und für Anreize zur besseren Bezahlung von Pflegekräften. Änderungsanträge der Fraktion Die Linke fanden hingegen keine Mehrheit. Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.
Bundesgesundheitsministerium: Eigene Internetseite für Pflegestärkungsgesetze
Das erste Pflegestärkungsgesetz wurde Ende Mai im Bundeskabinett auf den Weg und heute in den Bundestag eingebracht. Das zweite ist bereits in Planung. Über den aktuellen Stand und den Inhalt dieser Gesetze informiert das Bundesgesundheitsministerium auf einer ausführlichen Internetseite. Sie können diese hier aufrufen.