Mitte Oktober ist eine neue Fassung der Technischen Regel (TRGS) 525 „Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung“ in Kraft getreten. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin. Diese Handlungshilfe für den betrieblichen Arbeitsschutz wurde dem aktuellen Stand des Gefahrstoffrechts und der Technik angepasst und über die Humanmedizin hinaus auf die Veterinärmedizin ausgeweitet. Sie gilt auch für Pflegeunternehmen. Mehr lesen