Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat eine neue Verwaltungsvorschrift zur Festlegung des Nachtdienstschlüssels herausgegeben. Und zur Reduzierung der Prüfungshäufigkeit. Neu: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sind bei der Berechnung des Nachtdienstschlüssels grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen. Diese Pflegebedürftigen sind daher wie rüstige Bewohner zu behandeln. Außerdem wurden die Vorgaben für die Turnusprüfungen konkretisiert. Diese können bis zu zwei Jahre ausgesetzt werden. Das Schreiben kann hier abgerufen werden.
Prüfung
Heimaufsicht schafft vorgeschriebene Prüfungen nicht
Die Heimaufsicht kommt in vielen Teilen Deutschlands ihrer Kontrollpflicht von Pflegeinrichtungen nicht nach. Nach gemeinsamen Recherchen von NDR und MDR werden in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Sachsen, Hamburg und Bremen die vorgeschriebenen Prüfquoten bei weitem nicht erzielt. So erreicht Hamburg im Jahr 2017 nur eine Prüfquote von 22 Prozent. In Niedersachsen dagegen schaffen die Heimaufsichten ihre vorgeschriebenen Prüfungen. Mehr Infos gibt es beim NDR.