Zum 1. Juli 2022 sind Änderungen der „Maßstäbe und Grundsätze“ in der vollstationären Pflege in Kraft getreten. Die „Maßstäbe und Grundsätze“ regeln die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI. Mit den aktuellen Änderungen wurden Anpassungen an der statistischen Plausibilitätskontrolle vorgenommen. Die Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege hat dazu akutell die FAQ (häufig gestellte Fragen) veröffentlicht.
Qualitätsausschuss Pflege
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI neu geregelt
Huckepack hat das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz eine Neuregelung bei den Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 SGB XI mit sich gebracht. Die Höhe der Vergütung für die Pflegedienste wird ab 2019 nicht mehr im Gesetz festgeschrieben. Sie ist zukünftig mit den Pflegekassen gesondert zu vereinbaren, als Ergänzung zu den Vergütungsvereinbarungen. Die Vergütung kann dabei nach Pflegegraden gestaffelt werden. Wichtig außerdem: Der Qualitätsausschuss Pflege hat Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche (pdf, 0,2 MB) erarbeitet und am 29.05.18 beschlossen. Diese sind nunmehr in Kraft und für alle Pflegedienste verbindlich.
Neuer Pflege-TÜV für stationäre Pflegeeinrichtungen kommt erst 2019
Die Qualitätsprüfung in der stationären und ambulanten Pflege (Pflege-TÜV) soll weiterentwickelt werden. Organisiert wird das Ganze durch den Qualitätsausschuss Pflege (s. § 113b SGB XI). Wie dessen Geschäftsstelle nun mitteilt, wird es jedoch erst im 2019 ein neues Verfahren zur Prüfung und Darstellung der Pflegequalität in stationären Einrichtungen in Deutschland geben. Man habe den Auftrag zur Entwicklung entsprechender Instrumente an das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) und das Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitssystem (AQUA-Institut) mit Sitz in Göttingen vergeben.