Ich bespreche ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Der Fall: Eine Altenpflegerin in einer Reha-Einrichtung hatte eine Fortbildung zum „Fachtherapeut Wunde ICW“ gemacht. Sie beendete diese, hatte aber wenige Tage zuvor gekündigt. Daraufhin wollte der Arbeitgeber die Fortbildungskosten (zum Teil) zurückhaben. Zu Recht? Den Podcast gibt es überall, wo es Podcasts gibt, z.B. bei Spotify oder itunes. Die aktuelle Podcastfolge gibt es auch hier auf meiner Webseite.
Rückzahlung
Urteil: Arbeitgeber darf Corona-Bonus nach Kündigung nicht zurückverlangen
Ein Arbeitgeber darf einen Corona-Bonus nach Kündigung des Arbeitnehmers von diesem nicht zurückverlangen. Das gelte sogar dann, wenn an sich eine Rückzahlung vereinbart worden sei. Das hat das Arbeitsgericht Oldenburg am 15. Mai 2021 entschieden (Az. 6 Ca 141/21). Begründung: Ein Corona-Bonus ist eine Sonderzahlung, mit der bisherige Belastungen während der Pandemie honoriert werden. Damit wird eine bereits erbrachte Arbeitsleistung belohnt, die nicht mehr zurückverlangt werden darf. Mehr Infos gibt es bei Legal Tribune Online (LTO).
Pflegekraft (noch) keine Altenpflegerin: Pflegedienst muss Entgelt zurückzahlen
Eine Pflegekraft hatte die Ausbildung im Pflegedienst erfolgreich abgeschlossen. Sie wurde vom Arbeitgeber übernommen und im Rahmen der häuslichen Krankenpflege eingesetzt. Das Problem: Man hatte laut Aussage des Pflegedienstes vergessen, die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ zu beantragen. Das Folgeproblem: Der sächsische Rahmenvertrag für häusliche Krankenpflege verlangt, dass die Grundpflege von einer „Altenpflegerin“ erbracht wird. Da die Anerkennung aber nicht erfolgt war, musste der Pflegedienst das Entgelt für die Leistungen der Mitarbeiterin zurückzahlen. Zu Recht, wie durch das jetzt bekannt gewordene Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts entschieden wurde (Urteil vom 13.09.2018, Az. L 9 KR 265/13). Es handele sich bei der Anforderung im Rahmenvertrag nicht nur um eine lässliche Formalie. Der Pflegedienst kam auch nicht mit dem Argument durch, dass die Leistung immerhin erbracht wurde, noch dazu fachgerecht.
Neuer „Artikel des Monats“: Rückzahlung von Sozialhilfe durch die Erben
Im „Artikel des Monats“ geht es im November 2018 um die Rückzahlung von Sozialhilfe. Manchmal müssen sogar die Erben das Portemonnaie aufmachen. Mein Beitrag klärt auf: Sozialhilfe: Wann die Erben Kosten erstatten müssen! Den Artikel gibt es unter dem voranstehenden Link zum kostenlosen Download.