„24 Stunden Pflege zu Hause“: Betreuungskraft bekommt Lohn für 21 Stunden pro Tag

Junge Frau mit Rollstuhl vor sich schaut zum Horizont

Eine Agentur vermittelt Arbeitnehmer nach Deutschland, zur „24 Stunden Pflege zu Hause“. Das geschah auch bei einer Frau aus Bulgarien. Sie betreute eine 96-jährige Dame. In ihrem Arbeitsvertrag war eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich vereinbart. Faktisch hat die klagende Betreuungskraft jedoch bei weitem mehr gearbeitet. Deswegen sind täglich 21 Stunden mit Mindestlohn zu vergüten. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Montag entschieden. Mehr lesen

Sozialgericht Fulda: Stationäre Pflege unzumutbar

RA Thorsten Siefarth - LogoAm 8.5.2018 hat das Sozialgericht Fulda entschieden (Az. S 7 SO 73/16): Ein Mensch mit Behinderung, der im Rahmen einer ambulanten 24-Stunden-Betreuung in häuslicher Umgebung versorgt wird, hat einen Anspruch auf Übernahme der Kosten in voller Höhe, wenn eine stationäre Versorgung im Einzelfall unzumutbar ist. Ein Umzug hätte „erhebliche negative Auswirkungen auf die psychische Stabilität des Klägers nach sich gezogen“, heißt es in der Entscheidung. Das familiäre Bedürfnis des Klägers bestehe gerade in der engen Beziehung zur Mutter und sei durch Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz geschützt. Gegen eine stationäre Versorgung spreche nicht zuletzt der Umstand, dass der Kläger (Pflegegrad 5) im häuslichen Umfeld dauerhaft von vertrauten Personen betreut und versorgt würde, was im stationären Rahmen in der Intensität nicht möglich sei. Ohne ständige Anregungen und „Impulsgaben“ würden die in den vergangenen Jahren mit Unterstützung der Mutter erworbenen Fähigkeiten zum Stillstand kommen oder sich gar zurückbilden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.