Ganz besonders sei aber zu beklagen, dass die Mitarbeiter der nachgeordneten Behörden, in Kenntnis der faktischen Rechtslosigkeit von Unternehmen im sozialen Bereich, diesen Umstand nutzen. So würde die Sachbearbeitung gar nicht oder nur schleppend vorgenommen. Dies sei, nach Auskunft von VDAB-Mitgliedern, stets verbunden mit dem mündlichen Hinweis, wenn man ein anderes Ergebnis wolle, könne man ja den Rechtsweg beschreiten oder die Schiedsstelle anrufen. „Diese Dreistigkeit müssen sich die Einrichtungen nicht länger gefallen lassen. Für die verantwortungsvolle Aufgabe professioneller Pflege sollten alle Kräfte im Land daran arbeiten, Hindernisse aus dem Weg zu räumen und die Rahmenbedingungen zu verbessern. Derzeit ist leider eher das Gegenteil der Fall“, so Biastoch. Mehr lesen