Am 1. April trat das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft. Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher künftig ihre vertraglichen Ansprüche ohne Kostenrisiko bei einer Verbraucherschlichtungsstelle geltend machen können. Auch bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) können sich Verbraucher, Bevollmächtigte und Betreuer an das Zentrum für Schlichtung e.V. wenden. Die Pflegeeinrichtungen können zwar zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren nicht gezwungen werden, sie müssen jedoch bei neuen Verträgen darüber aufklären, ob sie zur Teilnahme bereit sind. Mehr lesen