Mit seinem Urteil vom 28. Juni 2021 ging das Landgericht Limburg sogar über den Klageantrag hinaus (Az. 1 O 45/15). Es ist das wohl höchste Schmerzensgeld, das in Deutschland jemals ausgeurteilt wurde. Die Pflegekraft hatte fahrlässig die Aspiration eines einjährigen Kindes provoziert. Darüber hinaus hat sie in der sich anschließenden Notfallsituation falsch reagiert. Unter anderem hat sie das Kind kopfüber geschüttelt. Das mittlerweile 10 Jahre alte Kind ist seither nur partiell empfindungsfähig, kaum zur Kommunikation und erst gar nicht zur Selbstversorgung in der Lage. Aufgrund der Sauerstoffmangelversorgung wird es lebenslang pflegebedürftig und auf fremde Hilfe angewiesen sein. Das Krankenhaus, ein Belegarzt und die Kinderkrankenschwester wurden gesamtschuldnerisch zur Zahlung des Schmerzensgeldes verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mehr Infos bei Juris.
Schmerzensgeld
Krankenhaus muss für verloren gegangene Zahnprothese haften
Es kommt in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nicht eben selten vor, dass Zahnprothesen verschwinden. Das Amtsgericht Nürnberg hat in einem aktuellen Fall nunmehr einem Patienten, dessen Zahnprothese während eines Krankenhausaufenthaltes verloren gegangen war, ein Schmerzensgeld von 500 Euro zugesprochen (Urteil vom 23. Juni 2021, Az. 19 C 867/21). Ebenso wie den Ersatz der Kosten für die Neubeschaffung einer Prothese. Das beklagte Krankenhaus sei im Rahmen des Behandlungsvertrages verpflichtet gewesen, die Zahnprothese ordnungsgemäß aufzubewahren. Außerdem hätte der Kläger nicht zunächst seine Krankenversicherung in Anspruch nehmen müssen. Mehr Infos stehen in der Pressemitteilung des Gerichts.
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Urteil: 12.000 Euro Schmerzensgeld wegen Fixierung ohne richterliche Genehmigung
Das Land Hessen muss einer Patientin wegen ihrer Fixierung und Zwangsmedikationen in einer psychiatrischen Klinik ohne richterliche Genehmigung ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem gestern veröffentlichtem Urteil entschieden. Nach einer Frühgeburt gestaltete sich die häusliche Situation der Klägerin schwierig. Ein Notruf ihres Ehemanns führte 2014 zur Einweisung der Klägerin gegen ihren Willen in die psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses. Dort befand sie sich gut zwei Wochen und wurde dabei teilweise fixiert und mit Medikamenten therapiert. Das Amts- und das Landgericht hatten damals die vorläufige Unterbringung der Klägerin in einer geschlossenen Einrichtung für zulässig erklärt. Mehr lesen