Opioidhaltige Pflaster enthalten noch bis zu 70 Prozent der ursprünglichen Wirkstoffmenge. Abhängige suchen die Pflaster im Müll von Kliniken, Heimen und Hospizen, kochen sie aus und injizieren den Wirkstoff. Die Droge ist mittlerweile für zahlreiche Todesfälle unter Drogenabhängigen verantwortlich. Die Entsorgung der Pflaster ist bisher gesetzlich nicht geregelt. Die Unsicherheit ist groß, wie mit gebrauchten Schmerzpflastern umzugehen ist. Angesichts der Gefahren empfiehlt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Einrichtungsleitungen und Pflegedienstbetreibern, innerbetriebliche Anweisungen vorzugeben. Dazu hat der Verband einen „Leitfaden für den Umgang mit opioidhaltigen Schmerzpflastern“ verfasst. Dieser kann als Download (pdf, 0,5 MB) abgerufen oder kostenlos im DBfK-Shop bestellt werden. Die Broschüre richtet sich an Betroffene, pflegende Angehörige, aber auch an Pflegefachpersonen in Kliniken, Heimen und in der häuslichen Pflege.