Ein Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis. Im Kündigungsrechtsstreit machte die klagende Arbeitnehmerin geltend, sie habe dem Arbeitgeber nach der Geburt ihrer Tochter per Telefax mitgeteilt, dass sie Elternzeit für zwei Jahre in Anspruch nehme. Der Arbeitgeber habe deshalb das Arbeitsverhältnis nach § 18 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) nicht kündigen dürfen. Die Vorinstanzen haben der Kündigungsschutzklage noch stattgegeben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hob die Urteile jedoch auf. Mehr lesen