Ein Mann aus dem Badischen wurde ca. zwei Monate untergebracht und zwangsweise medikamentös behandelt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun in zweiter Instanz entschieden, dass die Ärzte bei der Begutachtung maßgebliche Standards missachtet haben. Damit lag keine ausreichende Beurteilungsgrundlage dafür vor, ob eine Eigen- oder Selbstgefährdung bestand. Dem Mann wurde wegen der rechtswidrigen Unterbringung ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zugesprochen. Mehr lesen