Ein Wohnbereichsleiter und eine Pflegefachkraft verklagten den Betreiber eines Seniorenheims für die Zeit ihrer Freistellung auf Vergütung. Weil sie jedoch keinen Impf- oder Genesenennachweises vorlegen konnten, wurden die Klagen durch das Arbeitsgericht Gießen abgewiesen (Urteile vom 8.11.2022, Az. 5 Ca 119/22 und 5 Ca 121/22). Mehr Infos in der Pressemitteilung des Gerichts.
Seniorenheim
Beschäftigte eines Seniorenheims müssen weiterhin medizinische Maske tragen
Der Betreiber eines Seniorenpflegeheims hatte geimpfte oder genesene Beschäftigte von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreit. Das Verwaltungsgericht Niedersachsen hat im einstweiligen Rechtsschutz jedoch entschieden: Die Beschäftigten müssen weiterhin eine medizinische Maske tragen (Beschluss vom 15. November 2021, Az. 15 B 5844/21). Ein anderes Verständnis sei nicht mit dem Wortlaut der niedersächsischen Corona-Verordnung vereinbar, so das Gericht. Die Maskenpflicht entspreche auch dem Zweck der Verordnung, nämlich dem Schutz der Bevölkerung sowie des Gesundheitssystems vor Überlastung. Insbesondere könnten sich auch vollständig geimpfte Personen mit dem Coronavirus infizieren und die Infektion wiederum auf andere übertragen. Eine COVID-19-Erkrankung stelle überdies gerade für die Bewohnerinnen und Bewohner eines Seniorenheims als besonders vulnerable Gruppe eine große Gefahr dar. Mehr Infos enthält die Pressemitteilung des Gerichts.