Um ältere Menschen zu versorgen, haben sich in den letzten Jahren etliche neue Wohn- und Versorgungsformen etabliert. So nehmen insbesondere die sogenannten Senioren-Wohngemeinschaften zahlenmäßig zu. Rechtlich ist dabei interessant, ob diese dem Heimordnungsrecht der einzelnen Bundesländer unterfallen. Das bringt für die Wohngemeinschaften dann relativ strenge rechtliche Regelungen mit sich. Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) wägt in einem aktuellen Beitrag das Für und Wider ab. Und beleuchtet dabei insbesondere die rechtlichen Grauzonen, die sich zum Nachteil der Bewohner auswirken können.