Eine knapp 70jährige Münchnerin hatte einen Fitnessvertrag unterschrieben, diesen aber vorher nicht durchgelesen. Sie hatte ihre Brille nicht dabei. Das Amtsgericht München hat nun entschieden: Die Seniorin kann den Vertrag anfechten und damit vom Vertrag loskommen. Denn der Mitarbeiter des Fitnessstudios hatte bei der Seniorin eine (irrige) Vorstellung erzeugt, die so aber nicht vom Vertragstext gedeckt war. Mehr lesen