Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ vorgelegt. Darin enthalten ist auch eine Regelung zu Betreuungsdiensten. Dabei handelt es sich um ambulante Betreuungseinrichtungen, die für Pflegebedürftige dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltführung erbringen. Die Vorschriften für Pflegedienste sollen nach einem neuen § 71 Abs. 1a SGB XI entsprechend auf Betreuungsdienste anwendbar sein. Also auch insofern, als es um die Zulassung nach SGB XI geht. Außerdem soll anstelle der verantwortlichen Pflegefachkraft (bei einem Pflegedienst) in Betreuungsdiensten eine entsprechend qualifizierte, fachlich geeignete und zuverlässige Fachkraft mit praktischer Berufserfahrung im erlernten Beruf eingesetz werden können. Diese Erfahrung muss die Fachkraft mindestens zwei Jahre lang innerhalb der letzten acht Jahre erworben erworben haben.
SGB XI
Pflegestärkungsgesetz II: Experten befürchten Ungerechtigkeiten
Das von der Bundesregierung vorgelegte zweite Pflegestärkungsgesetz wird von Fachleuten grundsätzlich positiv beurteilt, jedoch werden bei der praktischen Umsetzung mögliche Ungerechtigkeiten im Pflegealltag befürchtet. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses in Berlin sowie in schriftlichen Stellungnahmen äußerten Experten aus Pflege-, Sozial- und Gesundheitsverbänden die Sorge, dass mit der neuen Pflegesystematik bestimmte Patientengruppen benachteiligt werden könnten. Mehr lesen
Bundesrat will Pflegereform ändern
Der Bundesrat begrüßt das von der Regierung vorgelegte zweite Pflegestärkungsgesetz, verlangt aber eine Anpassung an das Sozialhilfegesetz. Mit der Neuausrichtung des Leistungsrechts in der Pflegeversicherung sei „die Notwendigkeit zur Anpassung der sozialhilferechtlichen Regelungen“ (SGB XII) verbunden. Hier gehe es insbesondere um die Schnittstellen zur Hilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zu dem Gesetzentwurf, wie aus einer Unterrichtung der Regierung an den Bundestag (pdf) hervorgeht. Mehr lesen