Ein 73-jähriger Rentner lebt auf Dauer in Spanien und wollte vom Sozialgericht Düsseldorf festgestellt haben, dass er dort auch einen Anspruch auf Pflegesachleistungen hätte. Doch das Gericht hat abgewunken (gestern veröffentlichtes Urteil vom 16.7.2017, Az. S 5 P 281/13). Nach Auffassung des Sozialgerichts ist das Pflegegeld uneingeschränkt an Versicherte mit Wohnsitz im EU-Ausland zu transferieren, ein Anspruch auf Pflegesachleistungen bzw. auf den entsprechenden Erstattungsanspruch sei hingegen nicht exportfähig. Sachleistungen seien grundsätzlich nur vom Wohnortsozialversicherungsträger zu gewähren. Der Hintergrund: Die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen sowie die Qualitätskontrolle der Pflegedienste ist im Ausland nur beschränkt bis gar nicht möglich.
Sozialgericht Düsseldorf
Urteil: Verspätete Entscheidung der Krankenkasse führt zu Leistungsanspruch
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine verspätete Entscheidung über einen Leistungsantrag dazu führen kann, dass die Kasse die beantragte Leistung übernehmen muss. Mehr lesen