Vier Mitglieder des Vereins Sterbehilfe Deutschland e.V hatten vor dem Bundesverfassungsgericht Eilanträge gegen den neuen § 217 Strafgesetzbuch eingereicht. Dort ist das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe geregelt. Nun unterlagen sie mit ihrem Antrag. Insgesamt wögen die Nachteile bei Außervollzugsetzung der Vorschrift schwerer als die nachteiligen Folgen, die den Beschwerdeführern durch deren Weitergeltung entstehen. Über die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Mehr lesen