In Bayern schneit es gerade heftig. Und wie ich so höre, kommt die eine oder andere Pflegeeinrichtung auf die Idee, Pflegekräfte zum Schneeschippen oder Streuen zu verdonnern. Das ist in aller Regel aber nicht zulässig. Entscheidend ist der Arbeitsvertrag. Daraus dürfte sich ergeben, dass Pflegekräfte zur Pflege von Menschen und nicht von Gehwegen eingestellt wurden. Nur im Notfall sind Ausnahmen möglich. Der kann aber nur punktuell einmal vorliegen. Wenn immer wieder morgens Mitarbeiter zum Schneeschippen fehlen, dann liegt kein Notfall vor, sondern ein Fehler bei der Personalplanung. Da müssen die Arbeitgeber vorsorgen.