Der Betreiber einer medizinischen Einrichtung für Physio- und Ergotherapie/Rehabilitation betreibt einen eigenen Fahrdienst. Dieser sorgt dafür, dass Patienten zwischen ihrer Wohnung und der medizinischen Einrichtung hin- und hertransportiert werden. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass dieser Fahrdienst der Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz unterliegt. Das kann auch für Pflegeunternehmen interessant sein, die einen solchen Dienst betreiben. Mehr lesen