Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) beschäftigt sich in einem aktuellen Beitrag mit der Frage, ob es einen vertraglichen Anspruch auf Tierhaltung in einer Pflegeeinrichtung gibt. Ziemlich unproblematisch ist dies bei sogenannten „Käfigtieren“, also Vögel, Meerschweinchen und Co. Bei Katzen und Hunden muss dies im Einzelfall geprüft werden – und zwar auf Grundlage des abgeschlossenen Wohn- und Betreuungsvertrags. Vor allem dürfen andere Pflegebedürftige und das Personal nicht behindert werden. Die Versorgung der Tiere muss gesichert sein. Und auf die Hygiene ist zu achten. Der BIVA klärt in einem weiteren Beitrag auf, inwieweit der Beirat bei der Tierhaltung mitwirken, bzw. mitbestimmen darf.