Eine Pflegekraft des Asklepios Fachklinikums in Göttingen hielt die Personalsituation auf einer Station für unzureichend. Sie machte eine Gefährdungsanzeige. Der Arbeitgeber erteilte daraufhin eine Abmahnung. Zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht Göttingen laut einer Meldung des NDR (Jens Klemp) entschieden hat. Arbeitnehmer könnten aufgrund ihrer subjektiven Einschätzung eine Gefährdungsanzeige erstatten. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichte sie sogar dazu. Der Arbeitgeber könne gegebenenfalls mit einer Gegendarstellung reagieren. Außerdem sei die Gefährdungsanzeige nicht missbräuchlich erstattet worden.