Das Landgericht Görlitz hatte 2014 ein Pflegeheim zu Schadensersatz in Höhe von 7.000 Euro verurteilt. Eine FSJ’lerin (Teilnehmerin an Freiwilligem Sozialen Jahr) hatte eine Pflegebedürftige nicht ausreichend stützen können. Nun berichtet die Ärztezeitung, dass das Urteil vor dem Oberlandesgericht Dresden (Az. 4 U 1077/14) gekippt wurde. Es lag letztlich doch kein Organisations- und Überwachungsfehler der Pflegeeinrichtung vor. Das wurde durch die Aussage einer Gutachterin im Prozess gestützt. Diese war der Ansicht, dass eine pflegebedürftige Person, die noch dazu in der Lage ist, einen Rollator zu benutzen, „erst recht in der Lage ist, sich an einer Tischkante festzuhalten“. Die Klageabweisung ist rechtskräftig.