Wer ein Praktikum macht, der hat keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Jedenfalls dann, wenn das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung dient. Oder wenn es für die Aufnahme eines Studiums notwendig ist. Außerdem darf es maximal drei Monate dauern. Nun hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 29.1.2019, Az. 5 AZR 556/17): Es besteht in diesen Fällen auch dann kein Anspruch auf den Mindestlohn, wenn das Praktikum aus persönlichen Gründen unterbrochen wird. Und wenn sich dadurch das Praktikum um die Dauer der Unterbrechungszeit verlängert. Allerdings muss zwischen den einzelnen Abschnitten des Praktikums ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht.
Unterbrechung
Unterbrechung der Pflege – und trotzdem weiterhin Pflegegeld?
Wer die Pflege eines Familienangehörigen übernommen hat, der kann dafür nicht immer zur Verfügung stehen. Entweder man braucht mal eine Auszeit. Oder muss ins Krankenhaus. Oder der Pflegebedürftige selbst muss in stationäre Behandlung. Während dieser Unterbrechung stellt sich die Frage: Gibt es in dieser Zeit weiterhin das Pflegegeld? Der Internetauftritt Pflege-durch-Angehörige klärt darüber in einem aktuellen Beitrag auf!