Neue Podcast-Folge: Zwangsweise Unterbringung für eine Übergangszeit

In meinem Podcast „Betreuungsrecht in der Pflege“ geht es um folgende Situation: Eine betreute Person wird zwangsweise in die geschlossene Abteilung eines Pflegeheims eingewiesen. Das Landgericht hält die Genehmigung des Amtsgerichts für rechtswidrig. Dennoch beendet es die Unterbringung nicht sofort, sondern lässt sie für eine Übergangszeit von gut zwei Monaten weiterlaufen. Ist das rechtens? Das hat nun der Bundesgerichtshof entschieden. Den Podcast „Betreuungsrecht in der Pflege“ gibt es in vielen Podcast-Apps und auf Youtube. Auf dieser Internetseite können Sie immer die aktuelle Folge anhören.

Unterbringung: Erst Information des Betroffenen setzt Beschwerdefrist in Gang

Wird gegen den Willen des Betroffenen eine gerichtliche Unterbringung angeordnet, dann muss das Gericht dem Betroffenen (!) seine Entscheidung übermitteln. Eine Ersatzzustellung an den Betreuer ist nicht ausreichend. Die Folge: Wurde nur der Betreuer informiert, nicht aber der Betroffene, dann beginnt die Beschwerdefrist nicht zu laufen. Der Betroffene kann also noch einige Zeit später Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Beschluss vom 16. Juni 2021, Az. XII ZB 358/20). Hier gibt es die Entscheidung im Volltext.

Patientenverfügung schützt nicht immer vor Zwangsbehandlung

Flur Krankenhaus

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Gemeinde in Niedersachsen hatte einen Mann zwangsweise unterbringen lassen, inklusive Zwangsmedikation. Das zuständige Amtsgericht hatte das genehmigt. Der Betroffene berief sich jedoch auf eine Patientenverfügung und legte Beschwerde beim Landgericht Osnabrück ein. In der Patientenverfügung hieß es u.a., er lehne „jede Zwangsbehandlung egal mit welchen als Medikamenten bezeichneten Stoffen“ ab. Außerdem sei die „Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung strikt und verbindlich und unter allen Umständen zu unterbinden.“ Mehr lesen

Urteil: 12.000 Euro Schmerzensgeld wegen Fixierung ohne richterliche Genehmigung

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Land Hessen muss einer Patientin wegen ihrer Fixierung und Zwangsmedikationen in einer psychiatrischen Klinik ohne richterliche Genehmigung ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem gestern veröffentlichtem Urteil entschieden. Nach einer Frühgeburt gestaltete sich die häusliche Situation der Klägerin schwierig. Ein Notruf ihres Ehemanns führte 2014 zur Einweisung der Klägerin gegen ihren Willen in die psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses. Dort befand sie sich gut zwei Wochen und wurde dabei teilweise fixiert und mit Medikamenten therapiert. Das Amts- und das Landgericht hatten damals die vorläufige Unterbringung der Klägerin in einer geschlossenen Einrichtung für zulässig erklärt. Mehr lesen