Der Sozialverband VdK unterstützt sieben Personen bei deren Verfassungsbeschwerde. Die Beschwerdeführer müssen aufgrund ihrer Lebenssituation damit rechnen, in einem Pflegeheim untergebracht zu werden. Sie befürchten dort Grundrechtsverletzungen und ziehen deswegen nach Karlsruhe. Mehr lesen
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vdk: Verfassungsbeschwerde noch vor der Sommerpause
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte den Sozialverband vdk anlässlich seines Bundesverbandstags noch gewarnt: Man möge die geplante Verfassungsbeschwerde doch besser nicht einreichen. Nun hat vdk-Präsidentin Ulrike Mascher in einem Interview gegenüber dem Tagesspiegel aber bekundet, dass man noch vor der Sommerpause wegen der schlechten Situation im Pflegebereich nach Karlsruhe ziehen wolle. Man habe eine ganze Reihe von Pflegebedürftigen und Angehörigen gefunden, die bereit seinen, vor das Verfassungsgericht zu gehen. Der Verband selbst darf nämlich keine Verfassungsbeschwerde einreichen.