Die patientenindividualisierte Arzneimittelverblisterung (PAV) ist eine tolle Hilfe. Insbesondere zur Versorgung von Pflegebedürftigen. Wenn Pflegeheime diesen Service der Apotheken allerdings kostenlos in Anspruch nehmen, dann droht Strafbarkeit. Darauf weist der Informationsdienst apotheke adhoc (Alexander Müller) hin. Das habe ein Gutachten der Rechtsanwälte Professor Dr. Hendrik Schneider und Claudia Reich ergeben. Nach dem neuen Antikorruptionsgesetz sei das kostenlose Verblistern als „Unrechtsvereinbarung“ strafbar. Aber auch der bisherige Strafparagraph zu Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr komme in Frage. Die Autoren empfehlen deswegen, einen angemessenen Preis zu vereinbaren.