Wer Altersrente bezieht und sich um Pflegebedürftige kümmert, kann unter bestimmten Voraussetzungen seine Rente erhöhen. Die Pflegekasse bezahlt Rentenversicherungsbeiträge für Personen, die mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, pflegen. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann dem Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung entnommen werden. Außerdem muss der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 haben. Diese Regel galt lange nicht für pflegende Rentnerinnen und Rentner – mit der Einführung der Flexi-Rente im Juli 2017 hat sich das geändert. Diese Möglichkeit wird bisher kaum genutzt. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Mehr lesen