Der Gründungsausschuss der Vereinigung der Pflegenden in Bayern trifft sich am 24. Oktober in München zu seiner konstituierenden Sitzung. Seine erste Aufgabe wird es sein, einen vorläufigen Vorstand und ein Präsidium zu wählen. Außerdem soll eine vorläufige Hauptsatzung beschlossen werden. Spätestens mit Inkrafttreten der Satzung kann die Vereinigung der Pflegenden in Bayern mit ihrer Arbeit beginnen. Es können dann Mitglieder aufgenommen, Beschlüsse gefasst und Wahlen abgehalten werden. Innerhalb eines Jahres muss eine erste Mitgliederversammlung oder Delegiertenversammlung einberufen werden.
Vereinigung der Pflegenden
Bayerischer Landtag beschließt Interessenvertretung der Pflegekräfte
Der Landtag hat gestern die „Vereinigung der Pflegenden“ beschlossen. Das Gesetz tritt zum 1. Mai 2017 in Kraft. Damit bekommen die Pflegekräfte in Bayern zwar keine Pflegekammer, aber eine Interessenvertretung. Bis Herbst 2017 soll ein Gründungsausschuss berufen, der einen ersten Vorstand wählen und die vorläufige Hauptsatzung erarbeiten und beschließen wird.