Ein Mann im nordrhein-westfälischen Werl wird in einem Wohnheim versorgt. Für die Kosten kommt das Sozialmt auf. Das hat jedoch verlangt, dass der Mann dafür auch sein angespartes Blindengeld verwenden soll. In einem aktuell veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Dortmund wird das aber nur zum Teil akzeptiert. Mehr lesen