Ein Arbeitgeber hat es schlau gemacht: Er zahlt 8,10 Euro Grundvergütung und einen Bonus von maximal 1 Euro (pro Stunde). 40 Cent vom Bonus sind fix. Die Klägerin wehrt sich dagegen vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf. Sie ist der Ansicht, der Bonus dürfe nicht berücksichtigt werden, ihr Lohn liege unter dem Mindestlohn von 8,50 Euro. Mehr lesen