Ende März 2014 wurde der Expertenstandard-Entwurf zur „Erhaltung Förderung der Mobilität“ im Rahmen einer Fachkonferenz konsentiert. Dieser ist nun im Netz und beim GKV-Spitzenverband abrufbar. Der Entwurf wird seit Anfang des Jahres in ausgewählten stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten modellhaft implementiert. Die Ergebnisse der modellhaften Implementierung werden voraussichtlich Mitte 2016 vorliegen. Im Anschluss daran wird über die verbindliche Einführung des Expertenstandards in den zugelassenen Pflegeeinrichtungen entschieden. Das bedeutet: Erst dann, also wenn der Expertenstandard im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, ist er für alle Pflegedienste und –heime in Deutschland verbindlich!
Veröffentlichung
Krankenschwester veröffentlicht unerlaubt Fotos auf Facebook
Eine Krankenschwester arbeitete auf einer Kinderintensivstation und betreute dort ein Kind. Von diesem hat es unerlaubt Fotos auf Facebook, mit Kommentaren, veröffentlicht. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin. Wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied (11.4.2014, Az. 17 Sa 2200/13), hätte aber eine Abmahnung ausgereicht. Weder Kind noch Krankenhaus seien zu identifizieren gewesen. Die Veröffentlichungen waren außerdem gedacht, um andere für das Kind einzunehmen. Und schließlich habe die Krankenschwester die Bilder unverzüglich nach Vorhaltungen durch den Arbeitgeber entfernt. Die Kündigung war damit unwirksam. Also: Die unerlaubte Veröffentlichung verletzt zweifelsohne die Schweigepflicht, was zu einer (auch außerordentlichen) Kündigung führen kann. Allerdings nicht in jedem Fall. Auch hier sind, wie so häufig im Arbeitsrecht, die Interessen gegeneinander abzuwägen.