Bayern: Neue Verwaltungsvorschrift zu Nachtdienst und Prüfturnus

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat eine neue Verwaltungsvorschrift zur Festlegung des Nachtdienstschlüssels herausgegeben. Und zur Reduzierung der Prüfungshäufigkeit. Neu: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sind bei der Berechnung des Nachtdienstschlüssels grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen. Diese Pflegebedürftigen sind daher wie rüstige Bewohner zu behandeln. Außerdem wurden die Vorgaben für die Turnusprüfungen konkretisiert. Diese können bis zu zwei Jahre ausgesetzt werden. Das Schreiben kann hier abgerufen werden.

Bayern: Neuerung bei der Anerkennung ausländischer Pflegekräfte

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat 2013 für das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz eine Verwaltungsvorschrift erlassen. Diese wurde nun mit Schreiben vom 6.3.2018 erneuert (Az. 2175.2-G, soll bald unter www.gesetze-bayern.de abrufbar sein). Eine wesentliche Neuerung gibt es für Fachkräfte ohne Sprachnachweis: Es ist nun ausreichend, wenn das Führungs- und Gesundheitszeugnis nach Ablauf von sechs Monaten zusammen mit dem Sprachnachweis (Niveau B2) vorgelegt wird. Die Sechsmonatsfrist beginnt mit Erhalt des Bescheides über die Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung. Wie bisher ist die jeweilige Bezirksregierung zuständig.