Nach einem Bericht von aerzteblatt.de will die EU-Kommission die Mindestrechte von Arbeitnehmern stärken. Es soll zukünftig Vaterschaftsurlaub und die flexiblere Planung der Elternzeit geben. Außerdem will die Kommission erstmals Sonderurlaub zur Betreuung erkrankter Familienmitglieder einführen. Wenn direkte Verwandte erkranken, soll der Arbeitnehmer künftig fünf Tage Sonderurlaub beantragen können. Betroffene sollen mindestens so viel wie das Krankengeld erhalten. Anscheinend wird es sich also um (vom Arbeitgeber bezahlten) Sonderurlaub handeln.