Etwas unbemerkt wurde mit dem Pflegeberufereformgesetz auch die Förderung des dritten Ausbildungsjahres in der Altenpflege verlängert. Nach § 131b SGB III gilt die Förderung für alle beruflichen Weiterbildungen in der Altenpflege, die nunmehr spätestens bis zum 31.12.2019 beginnen. Besonders vorteilhaft ist die Kombination mit der WeGebAU-Förderung für geringqualifizierte oder Arbeitnehmer über 45 Jahren. In Bayern ist sogar die Weiterbildung zur einjährig ausgebildeten Altenpflegehilfskraft mit anschließender Weiterbildungsoption zur Fachkraft möglich.
WeGebAU
Helferausbildung und Umschulung zur Pflegefachkraft: Förderung wird fortgesetzt
Wie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) mitteilt, wurden alle Arbeitsagenturen vor Ort angewiesen, sowohl die dreijährige Umschulung zum Altenpfleger als auch die einjährige Ausbildung zum Pflegehelfer über das Projekt WeGebAU weiter zu fördern. Die nun angekündigte Förderung läuft jedoch nur bis Ende nächsten Jahres. Bis dahin können über die Umschulung immerhin auch Hauptschulabsolventen in die Altenpflege geholt und mittelfristig zu Fachkräften ausgebildet werden.