Wegeunfall
Pflegekraft macht Glatteistest
Eine Pflegekraft prüft vor dem Weg zur Arbeit die Fahrbahnverhältnisse auf Glatteis. Wenn sie dabei stürzt, dann ist das in der Regel kein von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasster Wegeunfall. Das hat kürzlich das Bundessozialgericht entschieden. Mehr lesen
Autounfall beim Lesen einer SMS: Greift die gesetzliche Unfallversicherung?
Auch der Weg zwischen der privaten Wohnung und der Arbeitsstätte unterliegt der gesetzlichen Unfallversicherung. Greift deren Schutz auch für den, der eine SMS lesen, dazu in eine Parkbucht einbiegen will und dabei einen Unfall baut? Das Sozialgericht Stuttgart hat dies in einem aktuellen Urteil verneint (Az. S 1 U 6296/14). Mit der Begründung, dass in diesem Fall der Bezug zur Arbeit gefehlt habe. Mein Tipp: Anders sieht das dann aus, wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass die SMS dienstlich war. Oder zumindest, warum er eine dienstliche SMS erwartet hatte.
Auf dem Weg zur Arbeit: Welche Umwege versichert sind
Wer auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause einen Unfall hat, erhält in vielen Fällen Hilfe von der gesetzlichen Unfallversicherung. Deren Schutz gilt grundsätzlich für die direkte Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. In bestimmten Fällen sind aber auch Umwege versichert. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin. Mehr lesen