Wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Umschulung vorliegen, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit, bzw. das Jobcenter grundsätzlich die Weiterbildungskosten (Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuungskosten). Außerdem werden Leistungen zum Lebensunterhalt gewährt. Nun hat der Bundestag Ende Januar einer Verlängerung der Umschulungsförderung für Altenpfleger und Altenpflegerinnen zugestimmt. Damit wird die dreijährige Vollfinanzierung über den 31.3.2016 hinaus bis zum 31.12.2017 verlängert.