Verschiedene Medien berichten über ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Darin geht es um die momentan vier im Bundestag vorliegenden Gesetzentwürfe zur Regelung der Sterbehilfe. Das Gutachten hält drei von vier dieser Vorlagen für verfassungswidrig. Bei dem Entwurf, der zurzeit die meiste Zustimmung zu genießen scheint, wird ausreichende Bestimmtheit bemängelt. Es werde nicht klar, wie die geplante Unterscheidung zwischen einer verbotenen geschäftsmäßigen Suizidhilfe mit Wiederholungsabsicht und einer erlaubten Sterbehilfe getroffen werden könne. Für den Entwurf, der einen ärztlich assistierten Suizid ermöglichen will, fehle dem Bund gar die Gesetzgebungskompetenz. Denn damit würde Standesrecht der Ärzte geändert und das dürften nur die Bundesländer.